Die Bewertung der Luftschadstoffe erfolgt anhand einer
6-teiligen Skala; angelehnt an das Schulnotensystem.
Dabei wird berücksichtigt, dass beim Wechsel der
Klasse 4 auf 5 eine Grenzüberschreitung vorliegt.
Als Grenzwerte werden die Immissionsgrenzwerte,
Immissionszielwerte und Schwellenwerte des
Immissionsschutzgesetzes Luft und des Ozongesetzes
herangezogen. Die Farbgebung basiert auf den drei
Ampelfarben grün – gelb – rot, wobei
jede Farbe nochmals abgestuft wird.
|
O3:Ozon, CO:Kohlenstoffmonoxid,
NO2:Stickstoffdioxid, SO2:Schwefeldioxid, PM10:
Feinstaub
|
* Bei Ozon Informationsschwelle: 180 µg/m³
- Alarmschwelle: 240 µg/m³ - Zielwert: 120
µg/m³
* Bei NO2 Zielwert: 80 µg/m³
|